Information zur Urlaubsplanung
17.10.2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hiermit setzen wir Sie über die Fristen zur Urlaubsplanung für das Kalenderjahr 2025 in Kenntnis:
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Urlaubsplanung 2025:
Bis spätestens 31.10.2024 müssen mindestens 80% Ihres Jahresurlaubs für 2025 verplant sein. Bitte reichen Sie Ihre Urlaubsanträge für das Mitarbeiterportal entsprechend fristgerecht ein. Urlaubswünsche, die nach diesem Datum eingehen, können nur nach betrieblicher Verfügbarkeit berücksichtigt werden. -
Bearbeitungsfrist der Urlaubsanträge:
Die Bearbeitung und Genehmigung Ihrer eingereichten Urlaubsanträge erfolgt bis spätestens 31.12.2024. -
Resturlaub aus dem Jahr 2024:
Etwaiger Resturlaub aus dem Jahr 2024 muss bis spätestens 31.03.2025 genommen werden. Nicht genutzter Resturlaub verfällt nach diesem Datum ersatzlos.