Häufig gestellte Fragen

Frage:Kann ich krankheitsbedingte Abwesenheiten selbst erfassen?
Antwort:Nein! Krankheitsfälle oder Arzttermine müssen der jeweiligen Disposition telefonisch gemeldet werden. Eure Disponenten können die krankheitsbedingten Abwesenheiten dann im System erfassen.

ACHTUNG: Es ist trotzdem notwendig binnen von 3 Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Personalverwaltung einzureichen. Nur mit dieser Bescheinigung kann in der Lohnabrechnung ein krankheitsbedingte Abwesenheit ordnungsgemäß verbucht werden.
Frage:Wieso wird meine Abfahrtskontrolle nicht mehr erfasst?
Antwort:Im Menüpunkt "Zeiterfassung" werden nur die reinen Netto-Arbeitszeiten vom ersten bis zum letzten Lenken einer Schicht angezeigt, sofern hier noch keine manuelle Nacherfassung durch den Arbeitnehmer vorgenommen wurde.

Für Kipperfahrer (Mitte, Fernverkehr, Nord) gilt:
Die Abfahrtskontrolle brauch nicht zusätzlich erfasst werden. Ihr bekommt diese in der Lohnabrechnung automatisch pauschal dazugerechnet.

Für Fahrmischerfahrer und Stahlfahrer gilt:
Die Abfahrtskontrolle, sowie evtl. Nachbereitungszeiten (Spülen, Ladefläche reinigen, Ladungssicherung, Umsetztätigkeiten etc.) muss händisch in der Zeiterfassung korrigiert und genehmigt werden.