Häufig gestellte Fragen
- Kann ich krankheitsbedingte Abwesenheiten selbst erfassen?
- Wieso wird meine Abfahrtskontrolle nicht mehr erfasst?
Frage: | Kann ich krankheitsbedingte Abwesenheiten selbst erfassen? |
Antwort: | Nein! Krankheitsfälle oder Arzttermine müssen der jeweiligen Disposition telefonisch gemeldet werden. Eure Disponenten können die krankheitsbedingten Abwesenheiten dann im System erfassen. ACHTUNG: Es ist trotzdem notwendig binnen von 3 Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Personalverwaltung einzureichen. Nur mit dieser Bescheinigung kann in der Lohnabrechnung ein krankheitsbedingte Abwesenheit ordnungsgemäß verbucht werden. |
Frage: | Wieso wird meine Abfahrtskontrolle nicht mehr erfasst? |
Antwort: | Im Menüpunkt "Zeiterfassung" werden nur die reinen Netto-Arbeitszeiten vom ersten bis zum letzten Lenken einer Schicht angezeigt, sofern hier noch keine manuelle Nacherfassung durch den Arbeitnehmer vorgenommen wurde. Für Kipperfahrer (Mitte, Fernverkehr, Nord) gilt: Die Abfahrtskontrolle brauch nicht zusätzlich erfasst werden. Ihr bekommt diese in der Lohnabrechnung automatisch pauschal dazugerechnet. Für Fahrmischerfahrer und Stahlfahrer gilt: Die Abfahrtskontrolle, sowie evtl. Nachbereitungszeiten (Spülen, Ladefläche reinigen, Ladungssicherung, Umsetztätigkeiten etc.) muss händisch in der Zeiterfassung korrigiert und genehmigt werden. |